Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
EuroVeranda & Artan Bouw & Construct · KvK 76079325 · Oudartstraat 53, 5708 GP Helmond, Niederlande
Gültig für alle Angebote, Kostenvoranschläge, Verträge, Lieferungen und Leistungen des Unternehmens, das unter den Handelsnamen EuroVeranda und Artan Bouw & Construct auftritt.
Als PDF herunterladenArtikel 1 – Definitionen
- Auftragnehmer: das Unternehmen, das unter den Handelsnamen EuroVeranda und Artan Bouw & Construct auftritt.
- Auftraggeber: jede natürliche Person, juristische Person oder jedes Unternehmen, das mit dem Auftragnehmer einen Vertrag abschließt.
- Leistungen: alle Tätigkeiten, einschließlich Entwurf, Lieferung, Montage, Renovierung, Konstruktionsarbeiten, Installation, Beratung und sonstige verwandte Aktivitäten.
- Vertrag: jede Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.
- Zusatzarbeiten: alle Arbeiten, die nicht im ursprünglichen Vertrag enthalten sind.
Artikel 2 – Anwendbarkeit
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Kostenvoranschläge, Verträge und Leistungen des Auftragnehmers.
- Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden ausdrücklich zurückgewiesen.
- Wird eine Bestimmung für nichtig erklärt, bleiben die übrigen Bestimmungen vollumfänglich in Kraft.
Artikel 3 – Angebote und Vertragsabschluss
- Alle Angebote sind freibleibend, sofern nicht schriftlich anders angegeben.
- Angebote sind 14 Tage gültig.
- Offensichtliche Fehler oder Irrtümer in Angeboten sind für den Auftragnehmer nicht bindend.
- Der Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber das Angebot unterschreibt oder digital bestätigt.
- Mündliche Zusagen sind nur bindend, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
Artikel 4 – Leistungen
- EuroVeranda führt unter anderem Arbeiten in den Bereichen Veranden, Überdachungen, Glas-Schiebewände, Pergolen und Aluminiumkonstruktionen aus.
- Artan Bouw & Construct führt Arbeiten aus in den Bereichen Renovierung, Neubau, Stahlkonstruktionen, Betonarbeiten und Zimmerei.
- Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Arbeiten an Dritte zu vergeben.
Artikel 5 – Zahlungsbedingungen
- Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 50% zu leisten.
- Der Restbetrag ist innerhalb eines Werktages nach Rechnungsdatum zu zahlen.
- Bei nicht rechtzeitiger Zahlung befindet sich der Auftraggeber von Rechts wegen in Verzug.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, Arbeiten auszusetzen, bis die vollständige Zahlung erfolgt ist.
Artikel 6 – Zinsen und Inkassokosten
- Bei verspäteter Zahlung schuldet der Auftraggeber Zinsen in Höhe von 5% pro Monat.
- Darüber hinaus schuldet der Auftraggeber Inkassokosten gemäß dem niederländischen Inkassokostengesetz (Wet Incassokosten).
- Alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Artikel 7 – Stornierung
- Wenn der Auftraggeber den Vertrag nach Abschluss storniert, werden die bereits entstandenen Kosten in Rechnung gestellt.
- Ist die Lieferung oder Montage bereits geplant, schuldet der Auftraggeber 100% des vereinbarten Preises.
- Bereits bestellte Materialien werden vollständig weiterberechnet.
Artikel 8 – Durchführung der Leistungen
- Der Auftragnehmer führt den Vertrag nach bestem Wissen und Können aus.
- Lieferzeiten sind Richtwerte und stellen keine Fatalfristen dar.
- Verzögerungen begründen keinen Anspruch des Auftraggebers auf Schadenersatz.
Artikel 9 – Pflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber sorgt für einen freien Arbeitsplatz.
- Der Auftraggeber sorgt für Strom, Wasser und ausreichend Arbeitsraum.
- Fehlen diese Voraussetzungen, können zusätzliche Kosten berechnet werden.
Artikel 10 – Genehmigungen
- Der Auftraggeber ist für die Einholung aller erforderlichen Genehmigungen verantwortlich.
- Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die aus fehlenden Genehmigungen entstehen.
Artikel 11 – Eigentumsvorbehalt
- Alle gelieferten Materialien bleiben Eigentum des Auftragnehmers, bis die vollständige Zahlung erfolgt ist.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, Materialien bei Zahlungsverzug zurückzunehmen.
Artikel 12 – Konstruktionsrisiko
- Der Auftragnehmer haftet nicht für Mängel an bestehenden Konstruktionen.
- Schäden infolge von Bodensenkungen oder Fundamentproblemen gehen vollständig zu Lasten des Auftraggebers.
Artikel 13 – Montage
- Kleine Abweichungen in Farbe, Maß oder Ausführung gelten nicht als Mangel.
- Die Montage erfolgt nach den üblichen Normen der Baubranche.
Artikel 14 – Garantie
- 1 Jahr Garantie auf die Montage.
- 2 Jahre Garantie auf die Konstruktion.
- 5 Jahre Garantie auf Aluminiumteile.
- Die Garantie gilt nicht bei Glasbruch oder Schäden durch äußere Einflüsse.
Artikel 15 – Höhere Gewalt
- Als höhere Gewalt gilt jeder Umstand außerhalb des Willens des Auftragnehmers, aufgrund dessen die Erfüllung nicht verlangt werden kann.
- Beispiele sind extreme Wetterbedingungen, Transportprobleme oder behördliche Maßnahmen.
Artikel 16 – Haftung
- Die Haftung des Auftragnehmers ist auf maximal den Betrag des Vertrages beschränkt.
- Der Auftragnehmer haftet nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn.
Artikel 17 – Widerrufsrecht
- Für Maßanfertigungen besteht kein Widerrufsrecht gemäß Artikel 6:230p des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BW).
Artikel 18 – Fotos und Marketing
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, Fotos von Projekten für Werbezwecke zu verwenden.
Artikel 19 – Beweis
- Die Aufzeichnungen des Auftragnehmers gelten als vollständiger Beweis für die ausgeführten Arbeiten.
Artikel 20 – Anwendbares Recht
- Auf alle Verträge findet niederländisches Recht Anwendung.
- Streitigkeiten werden dem Gericht Oost-Brabant vorgelegt.
Bei Fragen: www.euro-veranda.com