Euro
VERANDA
Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

EuroVeranda & Artan Bouw & Construct · KvK 76079325 · Oudartstraat 53, 5708 GP Helmond, Niederlande

Gültig für alle Angebote, Kostenvoranschläge, Verträge, Lieferungen und Leistungen des Unternehmens, das unter den Handelsnamen EuroVeranda und Artan Bouw & Construct auftritt.

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Artikel 1 – Definitionen

  1. Auftragnehmer: das Unternehmen, das unter den Handelsnamen EuroVeranda und Artan Bouw & Construct auftritt.
  2. Auftraggeber: jede natürliche Person, juristische Person oder jedes Unternehmen, das mit dem Auftragnehmer einen Vertrag abschließt.
  3. Leistungen: alle Tätigkeiten, einschließlich Entwurf, Lieferung, Montage, Renovierung, Konstruktionsarbeiten, Installation, Beratung und sonstige verwandte Aktivitäten.
  4. Vertrag: jede Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.
  5. Zusatzarbeiten: alle Arbeiten, die nicht im ursprünglichen Vertrag enthalten sind.

Artikel 2 – Anwendbarkeit

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Kostenvoranschläge, Verträge und Leistungen des Auftragnehmers.
  2. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden ausdrücklich zurückgewiesen.
  4. Wird eine Bestimmung für nichtig erklärt, bleiben die übrigen Bestimmungen vollumfänglich in Kraft.

Artikel 3 – Angebote und Vertragsabschluss

  1. Alle Angebote sind freibleibend, sofern nicht schriftlich anders angegeben.
  2. Angebote sind 14 Tage gültig.
  3. Offensichtliche Fehler oder Irrtümer in Angeboten sind für den Auftragnehmer nicht bindend.
  4. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber das Angebot unterschreibt oder digital bestätigt.
  5. Mündliche Zusagen sind nur bindend, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

Artikel 4 – Leistungen

  1. EuroVeranda führt unter anderem Arbeiten in den Bereichen Veranden, Überdachungen, Glas-Schiebewände, Pergolen und Aluminiumkonstruktionen aus.
  2. Artan Bouw & Construct führt Arbeiten aus in den Bereichen Renovierung, Neubau, Stahlkonstruktionen, Betonarbeiten und Zimmerei.
  3. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Arbeiten an Dritte zu vergeben.

Artikel 5 – Zahlungsbedingungen

  1. Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 50% zu leisten.
  2. Der Restbetrag ist innerhalb eines Werktages nach Rechnungsdatum zu zahlen.
  3. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung befindet sich der Auftraggeber von Rechts wegen in Verzug.
  4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Arbeiten auszusetzen, bis die vollständige Zahlung erfolgt ist.

Artikel 6 – Zinsen und Inkassokosten

  1. Bei verspäteter Zahlung schuldet der Auftraggeber Zinsen in Höhe von 5% pro Monat.
  2. Darüber hinaus schuldet der Auftraggeber Inkassokosten gemäß dem niederländischen Inkassokostengesetz (Wet Incassokosten).
  3. Alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Artikel 7 – Stornierung

  1. Wenn der Auftraggeber den Vertrag nach Abschluss storniert, werden die bereits entstandenen Kosten in Rechnung gestellt.
  2. Ist die Lieferung oder Montage bereits geplant, schuldet der Auftraggeber 100% des vereinbarten Preises.
  3. Bereits bestellte Materialien werden vollständig weiterberechnet.

Artikel 8 – Durchführung der Leistungen

  1. Der Auftragnehmer führt den Vertrag nach bestem Wissen und Können aus.
  2. Lieferzeiten sind Richtwerte und stellen keine Fatalfristen dar.
  3. Verzögerungen begründen keinen Anspruch des Auftraggebers auf Schadenersatz.

Artikel 9 – Pflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber sorgt für einen freien Arbeitsplatz.
  2. Der Auftraggeber sorgt für Strom, Wasser und ausreichend Arbeitsraum.
  3. Fehlen diese Voraussetzungen, können zusätzliche Kosten berechnet werden.

Artikel 10 – Genehmigungen

  1. Der Auftraggeber ist für die Einholung aller erforderlichen Genehmigungen verantwortlich.
  2. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die aus fehlenden Genehmigungen entstehen.

Artikel 11 – Eigentumsvorbehalt

  1. Alle gelieferten Materialien bleiben Eigentum des Auftragnehmers, bis die vollständige Zahlung erfolgt ist.
  2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Materialien bei Zahlungsverzug zurückzunehmen.

Artikel 12 – Konstruktionsrisiko

  1. Der Auftragnehmer haftet nicht für Mängel an bestehenden Konstruktionen.
  2. Schäden infolge von Bodensenkungen oder Fundamentproblemen gehen vollständig zu Lasten des Auftraggebers.

Artikel 13 – Montage

  1. Kleine Abweichungen in Farbe, Maß oder Ausführung gelten nicht als Mangel.
  2. Die Montage erfolgt nach den üblichen Normen der Baubranche.

Artikel 14 – Garantie

  1. 1 Jahr Garantie auf die Montage.
  2. 2 Jahre Garantie auf die Konstruktion.
  3. 5 Jahre Garantie auf Aluminiumteile.
  4. Die Garantie gilt nicht bei Glasbruch oder Schäden durch äußere Einflüsse.

Artikel 15 – Höhere Gewalt

  1. Als höhere Gewalt gilt jeder Umstand außerhalb des Willens des Auftragnehmers, aufgrund dessen die Erfüllung nicht verlangt werden kann.
  2. Beispiele sind extreme Wetterbedingungen, Transportprobleme oder behördliche Maßnahmen.

Artikel 16 – Haftung

  1. Die Haftung des Auftragnehmers ist auf maximal den Betrag des Vertrages beschränkt.
  2. Der Auftragnehmer haftet nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn.

Artikel 17 – Widerrufsrecht

  1. Für Maßanfertigungen besteht kein Widerrufsrecht gemäß Artikel 6:230p des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BW).

Artikel 18 – Fotos und Marketing

  1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Fotos von Projekten für Werbezwecke zu verwenden.

Artikel 19 – Beweis

  1. Die Aufzeichnungen des Auftragnehmers gelten als vollständiger Beweis für die ausgeführten Arbeiten.

Artikel 20 – Anwendbares Recht

  1. Auf alle Verträge findet niederländisches Recht Anwendung.
  2. Streitigkeiten werden dem Gericht Oost-Brabant vorgelegt.